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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Fellbach findest du hier .

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Beitragsordnung und Spenden

Mitgliedsbeiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge im Jahr 2026 liegen bei

  • 59 € für Jugendliche bis 18 Jahre
  • 71 € für Erwachsene ab 18 Jahre
  • 142 € für Familien
  • 215 € für Körperschaften

Eine Familie setzt sich dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 31.03. eines Beitragsjahres eingezogen. Bitte habe Verständis dafür, dass aufgrund der Verfahrenvereinfachung nur das Lastschriftverfahren mit erteilter Einzugsermächtigung möglich ist.

Die Mitgliedsbeiträge bilden die Grundlage für die Arbeit unserer Ortsgruppe und ermöglichen uns das Kursangebot, die Einsätze, den Wachdienst und die ganze Arbeit darum herum. Sie verbleiben jedoch nur zu einem Teil bei der Ortsgruppe, da wir einen großen Teil der Beträge an den DLRG Bezirk Rems-Murr e.V. abgeben, der wiederum Beitragsteile an den Landes- und Bundesverband abführt. Da der Landesverband für diese Abführungen eine Dynamisierung beschlossen hat, steigen automatisch die jährlichen Beträge, die wir an den Bezirk abgeben müssen. Um die Arbeit unserer Ortsgruppe auch für die Zukunft auf eine verlässliche Basis zu stellen, hat die Mitgliederversammlung eine Dynamisierung unserer Beiträge ebenfalls beschlossen. Die automatische Erhöhung unserer Beiträge ab dem Jahr 2026 staffelt sich wie folgt:

  • + 3 € jährliche Erhöhung für Jugendliche und Erwachsene
  • + 6 € jährliche Erhöhung für Familien
  • + 10 € jährliche Erhöhung für Körperschaften 

 

Spenden

Die DLRG e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich voll absetzbar. Die DLRG Ortsgruppe Fellbach (Steuernummer 90080/12098) ist nach aktuellem Freistellungsbescheid vom Finanzamt Waiblingen berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Geldspenden und Mitgliedsbeiträge (550 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Für Geldspenden oder Verzicht auf Aufwandsentschädigung erhältst Du von uns eine Spendenbescheinigung. Für den Nachweis des Mitgliedsbeitrags gegenüber dem Finanzamt ist ggf. ein Kontobeleg ausreichend.

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